Zwangsprostituierte kaufen verboten – Freierbestrafung kommt
Zitat: „Noch ein Papiertiger: Link. Da dort ausdrücklich steht, dass der Freier Kenntnis von der Zwangslage der Frau haben muss, dürfte das wohl in den allerwenigsten Fällen zu einer Verurteilung führen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Beweis dieser Kenntnis gerichtsfest zustande kommen soll.“
Antwort: „Das ist erst der Anfang und der Einstieg in die Freierbestrafung. Sehr leicht kann ein Gericht auch Kriterienkataloge mit Indizien aufstellen, nach denen man von Zwangsprostitution ausgehen kann/muss. Im Gesetzentwurf der CDU von 2008 (?) stand auch ein Passus der Leichtfertigkeit (Eventualvorsatz), was de facto nichts anderes als die Umkehr der Beweislast ist.
Laut der Übereinkunft der Koalition soll das Prostitutionsgesetz nach 3 Jahren (also in der nächsten Legislaturperiode) überprüft werden. Da kann man dann mit hoher Wahrscheinlichkeit von weiteren Verschärfungen ausgehen.“
Quelle: Römer Forum. 09.05.2015. Abrufdatum unbekannt.